Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2024, OF 1113/6 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Es wird beantragt, der Ortsbeirat möge beschließen, dass Stadtparlament der Stadt Frankfurt am Main aufzufordern, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert - darzulegen, wie bei dem ins Auge gefasste Vorhaben Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben - ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Innenhofspielplatz und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird und - netto 130 dringend benötigte PKW-Stellplätze wegfallen. - sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens - die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Schulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, dass - genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist, - eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet sein soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 PKW-Stellplätzen wegfallen, - ob die Einschränkung der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht wird und - eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz in dem und aus dem Bereich Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird und - nach Einholung der Auskünfte, sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen, gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel und genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner hierfür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Ghettoisierung der Städte fort. Innenstadt- und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Lehrstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970ern entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutes und gesundes Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutem und gesundem Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz geschliffen oder durch trostlose Innenhof-Klettergerüste und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Art. 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 PKW vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl vielen Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits jetzt als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats ST 1758 lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats ST 1758 Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes, und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, hier eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen worden sind. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder UND der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er in dem Innenhof des Neubaus geplant ist, und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten, des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf 1,5 km entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, den ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde von dem Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte nach dem derzeitigen Verhandlungsstand Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status Quo führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt hat, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro da Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung zu stellen Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig sind. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Art. 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, es vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich HFS kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlich) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündig Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind und zu erwarten ist, dass das die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragraphen 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kindes Betreuungsplätze). Zu all den zu vorgenannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrat, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreicht, wird bestritten, und der Magistrat aufgefordert, zu dieser Frage, sich mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alledem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraph 34 BauGB genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg Insofern weißt Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 498 2024 Die Vorlage OF 1113/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2024, OF 1103/6 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Straße "Zur Frankenfurt" zwischen der Straße "Am Ruhestein" und "Henriette-Fürth-Straße" Parkplatz-Markierungen angebracht werden. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Frankfurt Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der PKW verschenkt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2024, OF 1059/6 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle Schwanheim parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anträge, die der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2024 Die Vorlage OF 1059/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1053/6 Betreff: Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein? Am 10. Oktober 2023 stellte die Nassauische Heimstätte im Ortsbeirat 6 ihre umfangreichen Baupläne für die Henriette-Fürth-Straße vor. Dabei sind viele Fragen offen geblieben, bzw. gemachte Angaben ließen sich nicht verifizieren. Zudem wurde angegeben, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, das geplante Bauvorhaben sei nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Aufgrund der Ortskundigkeit der Mitglieder des Ortsbeirates bestehen hieran erhebliche Zweifel. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, a) zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: - Hat der Magistrat hinreichend erwogen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in die näherer Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße um eine sehr intensive Wohnbebauung handelt, die in den letzten Jahren bereits weiter verdichtet wurde, und Freiflächen, die dem Erholungs- und Begegnungsbedürfnis der Anwohnerschaft dienen und die als Spielplatz genutzt werden, der vorhandenen Wohnbebauung dienen, sodass deren Beseitigung gerade nicht dem Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB entspräche (vgl.: Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang/Reidt, 15. Aufl. 2022, BauGB § 34 Rn. 32)? Es wäre ein falsches Normenverständnis, davon auszugehen, dass § 34 BauGB einfach eine Fortführung Nachbarbebauung erlaube. - Hat der Magistrat hinreichend berücksichtigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt mit den sozialen Folgen einer zu dichten Wohnbebauung zu kämpfen haben, was sich auch in den Anträgen des Ortsbeirates 6 widerspiegelt, für dieses Quartier eine angemessene soziale Betreuung bereitzustellen? - Ist eine Erschließung des Bauvorhabens gesichert, obwohl bereits jetzt durch eine hohe Last des ruhendes Verkehrs und enger Straßen kaum gewährleistet ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner durch die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ihre Fahrzeuge in zumutbarer Entfernung zu ihren Wohnhäusern abstellen können, geschweige denn Rettungsfahrzeuge unbehindert an den Einsatzort gelangen? Wie und wo werden die durch das Vorhaben wegfallenden Stellplätze für PKW kompensiert? - Sollte es zur Fertigstellung des Vorhabens kommen, ist es beabsichtigt, zeitgleich mit der Fertigstellung einen verbesserten öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, sodass gewährleistet ist, dass auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter angemessen zu ihrem Arbeitsplatz kommen und wieder nach Hause? - Bei wem hat sich der Vorhabenträger konkret erkundigt, um Auskunft darüber zu erhalten, ob die bestehende Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Minna-Specht-Schule, über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um die weiteren Kinder, die aufgrund des Vorhabens zu erwarten sind, angemessen zu beschulen. Eine entsprechende Angabe des Vorhabenträgers gegenüber dem Ortsbeirat 6 konnte von den zuständigen Stellen des Magistrats nicht bestätigt werden. - Durch welche Vorkehrungen ist verfahrensrechtlich sichergestellt, dass in dem weiteren Genehmigungsprozess die Belange der Mieterinnen und der Mieter der Wohnhäuser in der Henriette-Fürth-Straße durch eine unmittelbare Beteiligung angemessen berücksichtigt werden? - Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Frankfurt, damit ausreichend Betreuungs- und Schulplätze nach Fertigstellung des Vorhabens und mit Einzug der Bewohner vorhanden sind, und wie wird die Nahversorgung der Bewohner in ausreichendem Maße sichergestellt? b) den Vorhabenträger in einer Nebenbestimmung zumindest aufzufordern, die in der Wohnanlage vorhandenen Spielplätze, die lediglich aus einer kleinen Sandkiste und einem Schaukelelement bestehen, zu vollwertigen Spielplatz mit einem höheren Spiel- und Freizeitwert für die Kinder auszubauen. Begründung: Bei der Errichtung von den Arbeiterquartieren an den Stadträndern in den 1920er Jahren war es Ziel, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Stadtteile gesunde Wohnverhältnisse zu gewähren. Diese Ziele sind, nachdem die unmittelbaren Kriegsfolgen bewältigt waren, in den 1960er und 1970er Jahren weiter verfolgt worden. Daran muss festgehalten werden, auch wenn es gilt, bestehende Wohnungsnot zu beseitigen. Ansonsten besteht die Gefahr der Verstätigung sozialer Benachteiligung. Bereits jetzt darf dieses Bemühen einer modernen und sozialen Wohnungspolitik in Bezug auf die Henriette-Fürth-Straße als gefährdet angesehen werden. Das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße würde die bestehende Wohnbebauung weiter verdichten und damit bestehende Herausforderungen weiter verschärfen. Das Vorhaben nimmt daher nicht angemesse Rücksicht auf die Interessen der bereits vorhandenen Nachbarschaft. Nach Informationen des Ortsbeirates hat der Vorhabenträger bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Kontakt aufgenommen und dabei wurde ihm signalisiert, dass die Stadt trotz der aus dem Antrag ersichtlichen schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens, keine Bedenken hat. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Erwägungsgründe hierfür offenzulegen, um diese auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5659 2024 Die Vorlage OF 1053/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU Der Ortbeirat möge beschließen, den oben genannten Antrag dahingehend zu präzisieren, dass nicht die gesamten Waldwegen zu erneuern sind, die gerade flächendeckend vor ca. vier Jahren erneuert wurden, sondern nur an den folgenden Bereichen: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - Parallel hierzu der Weg, der entlang der Wiese verläuft (hier: auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden und - Südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt. Im Übrigen sind die Wege in einem für einen Wald angemessen Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Betreff: Schwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Waldwege rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, damit auch. älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird. Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es dem genannten Personenkreis nur mit erheblicher Vorsicht die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 877/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Siedlergemeinschaft Goldstein, wurde sich auf die aus dem Antrag ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer PKWs zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Minikreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Nord linke Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Zebrastreifen Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden versetzen; c) Richtung Nord linke Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg ca. 172 m neben dem Bordstein Poller setzen; d) Mini-Kreisel Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Mini-Kreisel Tannenkopfweg/Frankenfurt f) Verlegung des Zebrastreifens nördlich der Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg ist zu verlegen; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße Herrenwiese und Schüttenhelmweg/Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt und b) gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist; c) die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Frankenfurt möglich ist; d) darzulegen, wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den hier angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten Ziffer 1. lit. a): Große Fahrzeuge, die aus der Straße Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich hieran durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch hier das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1 lit. b): Die Verlegung des Zebrastreifens ist eine Folgeänderung des Antrags zu Ziffer 1 lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Zebrastreifen an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1 lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1 lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1 lit. e): wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1 lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Zebrastreifen nicht sinnvoll. Ziffer 1 lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfweg nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei gleichgültig, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass (i) die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohner*innen ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und (ii) die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Zur Waldau und in dem Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1 lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Den Antragstellern ist bewusst, dass sich neben dieser Straße ein Schule und ein Kindergarten (Krippe 0-3 Jahre) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab 5. Klasse), sodass die Schüler*innen ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. In Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1 lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür immer plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten Grundstücken) für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 auf die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4766 2023 Die Vorlage OF 877/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. Buchstabe b) der Halbsatz "ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2622/22 vom 11.11.22 ist die für Fußgehende und Radfahrende Situation im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer, Auffahrt zur B40 Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu werden zwei Vorschläge unterbreitet: 1. Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B40 in einiger Entfernung vorgelagertem Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für Fußgehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. Erläuterung: Entsprechend §9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgänger-Überweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt. Dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit Fußgehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4005 2023 Die Vorlage OF 773/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, ob die neue Linie 20, welche im NVP 2025+ nur ab Bürostadt Niederrad vorgesehen ist, ab Schwanheim starten könnte; diese Linie direkt mit der Endhaltestelle der Linie 15 verbunden werden könnte, sodass ein schnelles Umsteigen möglich ist; eine Verlegung der Trasse der Linie 12 vom Waldrand in die Straßburger Straße und damit Anbindung der Wohngebiete statt des Waldes in Betracht kommt; eine Entwicklung eines integrierten Kfz- und Buswegesystem für Goldstein in Betracht kommt, damit die Busse direkt und ungehindert den Stadtteil bedienen können, statt im Zickzack umherfahren und dadurch zu langsam und unattraktiv werden; langfristig die Verlängerung der Linie 12 von Schwanheim nach Höchst, ab Schwanheim über die Uferstraße oder mit Anbindung an die Regionalbahntrasse an der Bahnhofstraße (Wiederherstellung des Bahnhofs Schwanheim) in Betracht kommt; die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Zudem muss der ÖPNV für die Stadtteile Goldstein und Schwanheim insgesamt und auf der Grundlage eines effektiven Anbindung an bestehende und künftige Verkehrstrassen attraktiver gestaltet werden, um langfristig Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte der Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, - ob durch die Stilllegung von wenig frequentierten Straßenbahnstationen bei gleichzeitigem Einsatz von Stadtteilbussen oder Sammeltaxen o.ä. die Attraktivität der Straßenbahnlinie 12 für Berufspendler erhöht werden könnte; - ob die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und - die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 676/6 vom 21.01.2023 Betreff: Griesheim und Goldstein: Ausbau der A 5 - Bohrungen und Vermessungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Informationen bei der Autobahn GmbH bzw. dem Regierungspräsidium Darmstadt über die erfolgten Bohr- und Vermessungsarbeiten entlang der A 5 im Bereich Griesheim und Goldstein einzuholen, um zu erfahren, was es mit den von Bürgern beobachteten kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A 5 durchgeführt wurden. Dies umso mehr, als dass diese Arbeiten auf einem privaten Grundstück stattfanden, was ein Eigentümer nur durch Zufall mitbekam; 2. dringend dafür zu sorgen, dass die bereits geforderte umgehende öffentliche Information der Bürger in den betroffenen Stadtteilen bezüglich des Ausbaus der A 5 in einer Bürgeranhörung erfolgt, da Wohnquartiere und Kleingartenanlagen davon in heute unbekanntem Umfang betroffen sein werden. Begründung: Wie zu erfahren war, fanden Bohrungen und Vermessungen im Stadtteil Goldstein, Bereich Morgenzeile, auch auf Privateigentum statt. Um die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Verbreiterung der A 5 von acht auf zehn Fahrspuren zu ermöglichen, müssen im Bereich Griesheim/Goldstein auch Auf- und Abfahrten neu geplant werden, die weitere Flächen verbrauchen, sodass der Eingriff in Griesheim und Goldstein massiv sein wird. Wie schon in vorhergehenden Anregungen ausgeführt, ist der Ausbau der A 5 weder klima- noch zukunftsgerecht. Zudem ist zu fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger, über deren Eigentum hier verfügt wird, ohne dass sie davon wissen, zunächst umfassend informiert und danach in demokratischer Art und Weise in den Entscheidungsprozess über die Sinnhaftigkeit und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 281 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3026, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, ob die anstehende Sanierung der Straße Alt-Schwanheim für eine Umgestaltung der Alt-Schwanheim genutzt werden kann, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Alt-Schwanheimer bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (Anlage). Die Alt-Schwanheimer ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Alt-Schwanheimer gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. (c) Antragsteller Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 685/6 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straße "Hänggasse", die unmittelbar zu dem neuen Fußgänger- und Radfahrer-Übergang, zum Schwanheimer Ufer in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergänger, Radfahrern, den Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2023 Die Vorlage OF 685/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 676/6 Betreff: Griesheim und Goldstein: Ausbau der A5 - Bohrungen und Vermessungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. Informationen bei der Autobahn GmbH bzw. dem Regierungspräsidium in Darmstadt über die erfolgten Bohr- und Vermessungsarbeiten entlang der A 5 im Bereich Griesheim und Goldstein zu erteilen, was es mit kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A5 erfolgt sind. Dies umso mehr, als diese Arbeiten auf privatem Grund stattfanden, was ein Eigentümer nur durch Zufall mitbekam. 2. dringend dafür zu sorgen, dass die bereits geforderte umgehende öffentliche Information der Bürger in den betroffenen Stadtteilen bezüglich des Ausbaus der A5 in einer Bürgeranhörung erfolgt, da Wohnquartiere und Kleingartenanlagen davon in heute unbekanntem Umfang betroffen sein werden. Begründung: Wie zu erfahren war, fanden Bohrungen und Vermessungen im Stadtteil Goldstein, Bereich Morgenzeile, auch auf Privateigentum statt. Um die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Verbreiterung der A5 von acht auf zehn Fahrspuren zu ermöglichen, müssen im Bereich Griesheim/Goldstein auch Auf- und Abfahrten neu geplant werden, die weitere Flächen verbrauchen, so dass der Eingriff in Griesheim und Goldstein massiv sein wird. Wie schon in vorhergehenden Anträgen ausgeführt, ist der Ausbau der A5 weder Klima- noch zukunftsgerecht. Zudem ist zu fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger, über deren Eigentum hier verfügt wird, ohne dass sie davon wissen, zunächst umfassend informiert und danach in demokratischer Art und Weise in den Entscheidungsprozess über die Sinnhaftigkeit und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 324 2023 Die Vorlage OF 676/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Ziffer 1 im Tenor nach dem Wort "Goldstein" wie folgt fortgesetzt wird: "(. .) einzuholen, um zu erfahren, was es mit den von Bürgern beobachteten kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A 5 durchgeführt wurden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zur Zeit ist es nicht möglich die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein LKW am Zebrasteifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergänger und Radfahrer benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 598/6 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von LKW größer als 7,5t Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzlichen Begrünung schaffen. Begründung: In dem im Antrag genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sog. 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51 und zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass gebehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohner*innen gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2022 Die Vorlage OF 598/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und 1 LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); GRÜNE, 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 548/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Barrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" wieder herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Haltstelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. "Zuweg Ost Zuweg West Fotos: Jürgen Storjohann Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2571 2022 Die Vorlage OF 548/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2022, OF 549/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt Schwanheim, mit Fahrrad-Schutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von LKW und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2572 2022 Die Vorlage OF 549/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Ortsbeirat 1. bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrates vom 04.03.2022 (Vorlage B 91); 2. begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg einzurichten; 3. bittet zu prüfen und zu berichten, a) wann die Arbeiten zur Errichtung der o.g. Kreisverkehre aufgenommen werden; b) ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; c) ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Tannenkopfweg und Sonnenweg/Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; d) warum der durch die Sperrung der Straße "Zur Waldung" verursachte Verkehrsdruck auf der Straße "Am Wiesenhof" aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschüler und Grundschülerinnen unterwegs sind und daher die Situation mindestens ebenso problematisch ist, wie an der Straße "Zur Waldau"; e) ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte und f) ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. 4. bittet um einen Ortstermin zu Erörterung der oben angesprochenen Fragen. Begründung: In dem Sachstandsbericht (B91) bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus dem Antrag ersichtlich Vorschläge (Ziffer 3 lit. c)-f)), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 3 lit. d)), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen (Ziffer 4), ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteiner:innen könnten bereits an dem Ortstermins besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2354 2022 Die Vorlage OF 494/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 429/6 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fussgänger:innen insbesondere die Landstraße K807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur motorisierten Verkehr (Fahrräder weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fussgänger:innen können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fussgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fussgänger:innen als Verkehrteilnehmer:innen zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fussgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfaher:innen (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 332/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundeplätze so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können und es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde [dürfen] nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt. Aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis des Antragsstellers nicht umzäunt. Aber im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundeweise - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Tannenkopfweg angrenzt und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt. Hier ist es bereits zu Unfällen gekommen. Zum vielbefahrenden Fahrradweg, eine ebenfalls wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von einem ca. 15 cm Rohe (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2 Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundeplätze erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend hier andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. (c) Antragsteller (c) Antragssteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1548 2022 Die Vorlage OF 332/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreter*innen der Verwaltung mit dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Anlagen: ggf. Bilder oder Kartenausschnitte anfügen. Bitte Quellennachweise mit aufführen. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 225/6 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grillstation", Rheinlandstraße 3 parken ihre PKW, Transporter, teilweise sogar LKW mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen, mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (s. Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen. Ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o.g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße, durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privates Foto Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2021 Die Vorlage OF 225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2021, OF 191/6 Betreff: Schwanheim: Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie die illegalen Müllablagerungen (auch Bauschutt) unter der Schwanheimer Brücke verhindert werden können. Der Bereich zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und Parkplatz ́" Alter Schwanheimer Friedhof" ist zwar umzäunt, aber es gibt viele offene Stellen und das vorhandene Tor ist nicht abschließbar und steht immer offen. Begründung: Neben Bauschutt findet man auch Matratzen und sonstige Überbleibsel von illegalen Übernachtungen, die unter anderem Ratten anziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 871 2021 Die Vorlage OF 191/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 61 entstanden aus Vorlage: OF 148/6 vom 15.08.2021 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Vorgang: B 280/18; OM 352/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein wieder einzusetzen und der Wiederaufnahme der Arbeit an dem Verkehrskonzept eine öffentliche Anhörung voranzustellen, die in der Presse zuvor öffentlich bekanntzugeben ist. Begründung: Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein ist ein Thema, dass den Ortsbeirat 6 und das ehemalige Verkehrsdezernat seit Langem beschäftigt, ohne dass eine Verbesserung der Situation erkennbar wäre. Die zuletzt in dem Bericht des Magistrates vom 03.09.2018, B 280, genannten Vorschläge sind nicht aufgegriffen worden, ohne dass erkennbar ist, dass andere Maßnahmen angegangen worden sind, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen könnten. Stattdessen werden - auf Bitten des Ortsbeirates 6 - Einzelmaßnahmen diskutiert, die lediglich die Auswirkung der unbefriedigenden Gesamtsituation abmildern, aber keine grundsätzliche Verbesserung versprechen, zuletzt das Aufstellen von Pollern im Bereich des Tannenkopfwegs (Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352). Die Ausgangssituation ist Folgende: - Der Tannenkopfweg ist mit dem morgendlichen und abendlichen Verkehrsaufkommen vollkommen überlastet. - Die im Tannenkopfweg installierten Barrieren, die einer Verkehrsberuhigung dienen sollten, haben mangels alternativer Verkehrsrouten nichts an dem Verkehrsaufkommen mindern können und wirken daher eher verkehrsgefährdend, weil sie dazu einladen, kurze Lücken im Gegenverkehr durch eine zu hohe Geschwindigkeit zu nutzen. - Die Verengungen in Kreuzungsbereichen bergen die Gefahr, den Verkehr komplett zum Erliegen zu bringen, weil die Durchfahrtsmöglichkeiten für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge blockiert werden. - Straßen werden nicht ihrem ursprünglichen Nutzungszweck entsprechend genutzt, sondern sind für den Durchfahrtsverkehr gesperrt und erhöhen somit die Verkehrslast auf den Tannenkopfweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 280 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2021, OF 148/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Vorgang: B 280/18; OM 352/21 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein wieder einzusetzen und der Wiederaufnahme der Arbeit an dem Verkehrskonzept eine öffentliche Anhörung voranzustellen, die in der Presse zuvor öffentlich bekanntzugeben ist. Begründung: Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein ist ein Thema, dass den Ortsbeirat 6 und das Verkehrsdezernat seit langem beschäftigt, ohne dass eine Verbesserung der Situation erkennbar wäre. Die zuletzt in dem Bericht des Magistrates vom 03.09.2018 (B280) genannten Vorschläge sind nicht aufgegriffen worden, ohne dass erkennbar ist, dass andere Maßnahmen angegangen worden sind, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen könnten. Stattdessen werden - auf Bitten des Ortsbeirates 6 - Einzelmaßnahmen diskutiert, die aber lediglich die Auswirkung der unbefriedigenden Gesamtsituation abmildern, aber keine grundsätzliche Verbesserung versprechen. Zuletzt: Aufstellen von Pollern im Bereich des Tannenkopfwegs (OM 352, vom 29.06.2021). Die Ausgangssituation ist folgende: - Der Tannenkopfweg ist mit dem morgendlichen und abendlichen Verkehrsaufkommen vollkommen überlastet. - Die im Tannenkopfweg installierten Barrieren, die einer Verkehrsberuhigung dienen sollten, haben mangels alternativer Verkehrsrouten, nichts an dem Verkehrsaufkommen mindern können und wirken daher eher verkehrsgefährdend, weil dazu einladen, kurze Lücken im Gegenverkehr durch eine zu hohe Geschwindigkeit zu nutzen. - Die Verengungen in Kreuzungsbereichen bergen die Gefahr, den Verkehr komplett zu erliegen zu bringen, weil die Durchfahrtsmöglichkeiten für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge blockiert werden. - Straßen werden nicht ihrem ursprünglichen Nutzungszweck entsprechend genutzt, sondern sind für den Durchfahrtsverkehr gesperrt und erhöhen somit die Verkehrslast auf den Tannenkopfweg. Die frühe Einbeziehung von organisierten Bürger*innen hat dazu geführt, dass sich zu stark Einzelinteressen durchgesetzt haben, was der Entwicklung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes eher hinderlich war. Die Schließung von Straßen legen hierüber ein Zeugnis ab. Daher sollte versucht werden, vorab Alternativen zu entwickeln, die dann der Öffentlichkeit ergebnisoffen vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 280 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 61 2021 Die Vorlage OF 148/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 78/6 Betreff: Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (Poller, Frankfurter Hüte) auf dem Bürgersteigs Tannenkopfweg zwischen Straßburger Straße und Am Wiesenhof das Überfahren des Bürgersteiges zu verhindern. Begründung: Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Halteverbot durch ein schlecht sichtbares Halteverbotsschild permanent missachtet wird, kommt es bei Gegenverkehr zu Ausweichmanövern über den Gehweg, dadurch werden Fußgänger gefährdet. Hier mündet auch ein Rad- und Fußweg ein, der unter anderem von Schülern der nahgelegenen Grundschule genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 352 2021 Die Vorlage OF 78/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 98/6 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen das nächtliche Parken von LKW zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2021, OF 112/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2021 Anregung an den Magistrat OM 370 2021 1. Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 52/6 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit ST 163 vom 04.02.2021 teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, so dass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirch-/Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrrad-Verbindungs-Achse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheim schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Süden und Westen zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2021 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 50/6 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B40 führt ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar. Daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflügler*innen mit Kindern am Wochenende benutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Quelle: Google Maps Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B40 - der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2021 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 51/6 Betreff: Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den Sachstand betreffend der oben genannten Haltestelle zu berichten: 1. Ist der Rechtsstreit wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? 2. Können die Kosten der Mängelbeseitigung den Beklagten in Rechnung gestellt werden? 3. Ist der Beklagte hinreichend solvent? 4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der Mängel vorgesehen? 5. Wann werden diese umgesetzt? Begründung: In dem Bereich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße sollte die Bushaltestelle auf der nördlichen Seite der Rheinlandstraße verlegt werden. Dafür wurde die aus der Anlage ersichtliche Haltestelle neu angelegt. Die neu ausgebaute Haltestelle ist nie benutzt worden, weil der Radius im Ausgang der Haltestelle zu klein ist, sodass Busse zurücksetzen müssten, bevor sie die Haltestelle verlassen können. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle ein Rechtsstreit anhängig. Nicht bekannt ist allerdings, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist und welche Maßnahmen nunmehr geplant sind. Die Ortsbeiratsmitglieder müssen über den Sachstand informiert werden, damit sie gegenüber die Bürger*innen auskunftsfähig sind. Der im Raum stehende Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wäre zutreffend, wenn bestehende Gewährleistungsrechte nicht wirksam verfolgt und durchgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 22 2021 Die Vorlage OF 51/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 49/6 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnhofstraße/Alt Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrsschilder Nr. 301 zu demontieren und Haltestreifen (Zeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung ca. 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgrade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen Nr. 301 (siehe Anlage) aufgehoben, weshalb Raser*innen nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell ca. 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmer*innen nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrteilnehmer*innen aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten sondern auch denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen. Hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürger*innen, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Abs. 1c StVO. Hier heißt es: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Da derzeit vor jeder Kreuzung das Zeichen Nr. 301: aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 146 2021 Die Vorlage OF 49/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1361/6 Betreff: Goldstein: zusätzlicher Müllbehälter am Treppenaufgang Am Auerborn Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Mülleimer am Treppenaufgang der Grünanlage zur Straße am Auerborn (s. Bilder) aufzustellen. Begründung: Der bereits um die Ecke liegende, vorhandene Müllbehälter wird häufig übersehen und Verpackungen landen in der Grünfläche. Anwohner berichten, dass es hilfreich sein könnte einen weiteren Müllbehälter am o. g. Treppenaufgang zu platzieren, da die Treppenstufen bspw. Jugendliche zum Verweilen einladen. Damit nicht zusätzlich zum Lärm auch noch Müll überall herumliegt, soll ein weiterer Müllbehälter aufgestellt werden. Aufgrund der Nähe zum bisherigen Standort ist von keinen großen zusätzlichen Leerungskosten auszugehen. Der bisherigen Müllbehälter soll im Übrigen an seinem bisherigen Standort verbleiben. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6482 2020 Die Vorlage OF 1361/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1368/6 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und dies mit der FES und Fa. Remondis zu klären, 1. dass eine Reinigung dieser beiden Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt. 2. zu prüfen, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind und auch hier die Reinigung zu veranlassen. 3. wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Antragssteller Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standort vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Ein Antrag im Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6486 2020 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1719/5 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt zumindest stadteinwärts auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefrei Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6394 2020 Die Vorlage OF 1719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1318/6 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: - Straßenbahn-Endhaltestelle Schwanheim-Rheinlandstraße - Straßenbahn-Endhaltestelle Zuckschwerdtstraße - Höchster Bahnhof 2. Mit verschiedenen Lieferdiensten sollen Gespräche aufgenommen werden, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahn-Endhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potential, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6167 2020 Die Vorlage OF 1318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2020, OF 1283/6 Betreff: Goldstein: Am Auerborn - Zufahrt zur Hausnummer 15a bis 15d Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb die ausgeschilderte Feuerwehreinfahrt kein Siegel der Branddirektion trägt? 2. ob die Zufahrt mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Notärzten, Krankenwagen und der FES derzeit möglich ist? 3. ob der Parkplatz gegenüber der genannten Einfahrt erhalten und wenn nicht ggf. versetzt werden kann? Begründung: Anwohner berichten, dass es derzeit zu Problemen komme, wenn der legale Parkplatz gegenüber der Einfahrt (s. Bild) zu den genannten Hausnummern, genutzt wird. (Quelle: googlemaps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5966 2020 Die Vorlage OF 1283/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1196/6 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohner*innen aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2020 Die Vorlage OF 1196/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2019, OF 1195/6 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob vor der neuen barrierefreien Kaphaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" weitere Parkplätze ausgewiesen werden können? Begründung: Die Haltestelle Henriette-Fürth-Straße ist barrierefrei ausgebaut und aus Sicht des Antragsstellers besteht die Möglichkeit etwa drei weitere Parkplätze auszuweisen. Aktuell wird bereits entsprechend geparkt, obwohl es derzeit nicht zulässig ist (s. Bild). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2020 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2019, OF 1160/6 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass der Straßenbelag der Straße Zur Frankenfurt sowie die Ausbesserung des Bürgersteigs nach Fertigstellung der Maßnahme der SEF (Erstellung einer neuen, zweiten Abwasserdruckleitung) direkt im Anschluss -wie geplant- erneuert wird. Ggf. ist die Markierung der erneuerten Asphaltdecke bis zur endgültigen Entscheidung über die Einrichtung eines Kreisels an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg, zurückzustellen. Ist dies nicht möglich, sind andere Alternativen zu prüfen (leicht entfernbare Farbe zur vorläufigen Kreuzungsmarkierung o. Ä.). Eine Zurückstellung der Neuasphaltierung und Ausbesserung der Bürgersteige darf nicht erfolgen. Begründung: Schon vor Beginn der Baumaßnahmen der SEF im Straßenverlauf der Straße Zur Frankenfurt wurde durch den ehemaligen Leiter des Straßenbaubezirks West mehrfach im Ortsbeirat auf Anfrage berichtet, dass man eine Baumaßnahme der SEF abwarte und sodann ggf. auch eine grundhafte Erneuerung plane. Hintergrund war der schlechte Zustand der Asphaltdecke. Die Baumaßnahme hat darüber hinaus zu Absenkungen der Bürgersteige an verschiedenen Stellen geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass keine grundhafte Erneuerung der Straße nötig ist, da der Untergrund anders als bspw. in der Straße An der Morgenzeile in Ordnung ist. Leider dauert die Baumaßnahme in der Straße Zur Frankenfurt nun schon mehrere Jahre (mittlerweile hat der dritte Marathon stattgefunden und die Baustelle der SEF ist immer noch da). Die Bürger und vor allem die Anwohner erwarten, dass die Maßnahme Zur Frankenfurt sich nicht noch weitere Jahre hinzieht, da ggf. ein Kreisel an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg mit Farbe markiert werden soll. Die Neuasphaltierung und die damit verbundene Ausbesserung des Bürgersteigs der ca. 1800 Meter langen Straße an verschiedenen Stellen -im Anschluss an die Baumaßnahme der SEF- durch das Straßenbauamt war immer als eine verbundene Maßnahme vorgestellt worden und so soll sie jetzt auch abgeschlossen werden. Ein Zuwarten ist keinesfalls zu befürworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5431 2019 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1123/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Gedenkstein für Flugpionier August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem neu gestalteten Uferbereich ein Gedenkstein oder eine Stele zu Ehren des Flugpioniers August Euler in der Höhe des Tränkweges aufgestellt werden kann. In einer Grünplanerischen Vorstudie war dies bereits angedacht. Begründung: Nachdem August Euler im Oktober 1908 die erste deutsche Flugmaschinenfabrik gegründet hatte, pachtete er für seine Flugversuche den Fuß-Exerzierplatz des Truppenübungsplatzes Griesheim und eröffnete Deutschlands ersten Flugplatz. Im Januar 1912 verlegten die Euler-Werke ihren Sitz nach Schwanheim a. M. bei Frankfurt a. M. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5248 2019 Die Vorlage OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 1063/6 Betreff: Schwanheim: Merziger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Rheinlandstraße Ecke Merziger Weg ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann. Der Verkehrsspiegel soll, wenn man aus dem Merziger Weg kommt einen besseren Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglichen. Begründung: Da trotz Tempo 30 viele Autofahrer die Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren und die Sicht durch permanent abgestellte Lastwagen und Wohnmobile beeinträchtigt ist, würde der Verkehrsspiegel einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2019 Die Vorlage OF 1063/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1061/6 Betreff: Schwanheim: Aufstellen von Fahrradbügeln an der Endstation "Rheinlandstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Endstation Rheinlandstraße weitere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass die vorhandenen Fahrradabstellplätze in Schwanheim insbesondere an der Endstation Rheinlandstraße nicht ausreichen. Da die vorhandenen Fahrradabstellplätze oft durch Leihfahrräder belegt sind, werden weitere Stellplätze benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4857 2019 Die Vorlage OF 1061/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 1044/6 Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Ruhestein in Frankfurt Goldstein Parkplatzmarkierungen zu realisieren. Die Einfahrten zu den privaten Garagen sollten, besonders im Bereich der Ladenzeile zwischen Sonnenweg und Heisenrath, zusätzlich durch Fahrradbügel gesichert werden. Begründung: Auch wenn in dem Tempo 30 Bereich Parkplatzmarkierungen rechtlich entbehrlich sind, ist es eine Hilfe, um den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen. Gleichzeitig werden die Einfahrten zu den privaten Grundstücken durch die Markierungen genau definiert. Da erfahrungsgemäß einfache Markierungen dem heutigen Rechtsbewusstsein der PKW-Fahrer nicht genüge tun, sollten diese Stellen durch Fahrradbügel vor regelwidrigem Parken geschützt werden. In diesem Bereich gibt es aktuell nur wenige private Fahrradabstellmöglichkeiten der Einzelhändler. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2019 Die Vorlage OF 1044/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2019, OF 947/6 Betreff: Erneuerung der Asphaltfläche und der Bürgersteige in der Straße Zur Frankenfurt nach Ende der Baumaßnahme "Abwasserdruckleitung" durch die Stadtentwässerung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall eine Erneuerung der Asphaltfläche und der Bürgersteige in der Straße Zur Frankenfurt nach Ende der Baumaßnhame "Abwasserdruckleitung" vorzunehmen. Bei den Bürgersteigen wäre zu prüfen, ob die stellenweise Ausbesserung der vielen schadhaften Stellen ausreicht. Die Grünflächen wurden und werden immer wieder neu angelegt, aber auch hier muss geprüft werden, wie ein Befahren der Grünflächen künftig verhindert werden kann. Begründung: Die Baumaßnahme "Abwasserdruckleitung" durch die Stadtentwässerung entpuppt sich als eine Maßnahme deren Dauer den Plan weit überschreitet und deren Ergebnis massive Schäden an der Asphaltfläche, wie auch der Bürgersteige und der Grünflächen nach sich zieht. Daher ist im Anschluss die Asphaltfläche wieder in einen guten Zustand zu bringen und darüber hinaus der südliche Bürgersteig neu zu verlegen. Die provisorischen Maßnahmen können keinesfalls eine Dauerlösung sein. Fußgänger treten derzeit teilweise in ca. 20 cm tiefe und 40 - 60 cm breite Löcher, da die Knochensteine an vielen Stellen abgesackt oder durch Baufahrzeuge und Busse niedergefahren sind. Im Dunkeln sind diese noch nicht einmal im Vorfeld wahrzunehmen. Dies darf so nicht zurückbleiben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4461 2019 Die Vorlage OF 947/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 884/6 Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße an zwei Stellen zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen. Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Büger*innen über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1116 2018 Die Vorlage OF 884/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 883/6 Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Parken auf der roten Markierung unterbunden werden kann. In der Prüfung sollen die beiden Vorschläge berücksichtigt werden: 1. Die Einführung von Schrägparkplätzen zur Fahrbahnverengung, um zum einen mehr Parkplätze zu schaffen und zum anderen dadurch die rote Markierung zu ersetzen. 2. Die rote Markierung in der Rheinlandstraße (in Höhe der Hausnummer 16 bis 60) durch einen Grünstreifen zu ersetzen. Begründung: Die rote Markierung in der Rheinlandstraße war ursprünglich ein Pilotprojekt, das durch die Fahrbahnverengung als Verkehrsberuhigung dienen sollte. Leider wird dieser rote Streifen zunehmend als Parkplatz genutzt. In der vergangenen Regionalratssitzung wurde bemängelt, dass das Ordnungsamt keine Strafzettel verteilen kann, da keine Beschilderung vorhanden ist, die das Parken auf dem roten Streifen unterbindet. Es kam der Vorschlag einen Grünstreifen einzurichten. Dieses würde das Problem beheben und eine Aufwertung des Stadtteils mit sich bringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4077 2018 Die Vorlage OF 883/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 826/6 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Senioren/innen und mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen, eine weite Laufstrecke bewältigen müssen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen Zur Frankenfurt oder Martinskirchstraße Ecke Alt Schwanheim zu lang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3794 2018 Die Vorlage OF 826/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 828/6 Betreff: Öffentliches WC an der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette an der Endhaltestelle der Straßenbahn an der Rheinlandstraße dauerhaft zu öffnen und behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Der Wunsch wird vorgetragen vom VdK Frankfurt-Schwanheim und erscheint nachvollziehbar. Es ist nicht einzusehen, warum die vorhandene Toilette nur an bestimmten Tagen geöffnet und dazu noch nicht barrierefrei ist. Dies wird umso mehr kritisiert, als hier vor kurzem Umbauarbeiten stattgefunden haben. Es ist bekannt, dass die Pflege von öffentlichen Toilettenanlagen nicht einfach ist. Eine Stadt wie Frankfurt sollte aber in der Lage sein, hier zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 828/6 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3796 2018 Die Vorlage OF 828/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung durch diejenige Begründung der Vorlage OF 829/6 ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 829/6 Betreff: Öffentliche und barrierefreie Toilette für Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass in Schwanheim an der Endhaltestelle der Straßenbahn eine öffentliche und barrierefreie Toilette eingerichtet werden soll. Begründung: Die Begründung folgt der Argumentation des VDK, der die Notwendigkeit der Einrichtung an die Ortsbeiräte herangetragen hat: Die zurzeit vorhandene Toilette an der "Straßenbahn Endhaltestelle Rheinlandstraße" ist nur an bestimmte Tage geöffnet und nicht barrierefrei zu erreichen. Es kommt immer häufiger der Hinweis aus der Schwanheimer Bevölkerung, die Toilette wieder öffentlich und zugleich barrierefrei zu machen, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind, diese Einrichtung ohne Hindernis benutzen können, was leider zurzeit nicht möglich ist Mit Bedauern muss hier festgestellt werden, dass es bei den Umbauarbeiten versäumt wurde, eine barrierefreie und öffentliche Toilette mit einzuplanen. Hier sollte die städtebauliche Vorlage vom Frankfurt-Oberrad (Buchreinplatz) Vorbild sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 829/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828/6 in der geänderten Fassung für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Betreff: Haushalt 2019 Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen Vorgang: OA 1210/10 OBR 6; B 130/11; OA 2/11 OBR 6; OM 445/16 OBR 6; ST 1530/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die erforderlichen Mittel, für die Aufnahme des Gebiets rund um die Henriette-Fürth-Straße (s. OA 1210/2010, OA 2/2011 und B 130/2011) in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt", oder die erforderlichen Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße (s. OM445/2016 und ST1530/2016) sind in den Haushalt 2019 einzustellen. Begründung: In dem genannten Quartier haben sich bisher viele freiwillige Helfer und die CARITAS zum Arbeitskreis Henriette-Fürth-Straße zusammengefunden und hauptsächlich ehrenamtlich Einiges angestoßen. Zum Beispiel wurde die Deutsche Annington -jetzt VONOVIA- dazu gebracht, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, um dort Beratungen für die Bewohner des Quartiers anbieten zu können. Aber auch die Sanierung vorhandener Spielflächen soll weiterhin vorangetrieben werden, da im Quartier besonders viele Kinder leben und nicht über ausreichend Spielmöglichkeiten verfügen. Da das beschriebene Quartier bisher nicht in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufgenommen werden konnte und auch keine Haushaltsmittel für eine hauptamtliche Kraft im Haushalt eingeplant waren, wird dies weiterhin alternativ beantragt. Es bestehen weiterhin große Chancen, das Quartier durch diese Arbeit weiter aufzuwerten und den vielen Familien mit Kindern vor Ort zu helfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.10.2010, OA 1210 Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Anregung vom 03.05.2011, OA 2 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 445 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 326 2018 Die Vorlage OF 832/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 615/6 Betreff: Informationsveranstaltung zum Verkehrskonzept für Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Bürgerversammlung in Goldstein einzuberufen, in der die Goldsteiner Bürgerinitiative Gelegenheit bekommt, das von ihr erarbeitete Verkehrskonzept vorzustellen und in der mit der Bevölkerung sowie mit VertreterInnen der zuständigen Ämter über das Konzept diskutiert werden kann. Begründung: Die Bürgerinitiative Goldstein hat ein umfangreiches Verkehrskonzept erarbeitet, um die Verkehrsprobleme in Goldstein, insbesondere im Tannenkopfweg, zu lösen. Dieses Konzept sollte jetzt auch einer breiteren Öffentlichkeit in Goldstein bekannt gemacht und zur Diskussion gestellt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2845 2018 Die Vorlage OF 615/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 551/6 Betreff: Schwanheim: Geschwindigkeitskontrollen in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Rheinlandstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: In der Rheinlandstraße sind permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2556 2017 Die Vorlage OF 551/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 531/6 Betreff: Baustelle in der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich einen Ortstermin an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg ab 17.00 Uhr durchzuführen um eine Veränderung der aktuellen Situation herbeizuführen. Begründung: Aktuell ist die Erstellung der Abwasserdruckleitung durch die ausführende Firma im Teilstück zwischen Tannenkopfweg und Tränkweg angelangt. Die Sperrung des Teilstücks für den Busverkehr macht das ohnehin vorhandene Chaos auf dem Tannenkopfweg nun perfekt. Nichts geht mehr zu gewissen Uhrzeiten, da nun auch noch die ÖPNV-Busse über den Tannenkopfweg umgeleitet werden. Ein Zustand der schnellstmöglich abgestellt werden muss. Zum Einen ist der ÖPNV so zu führen, dass auch ältere und gehbehinderte Menschen diesen weiter nutzen können und zum Anderen muss auch die Erstellung der Abwasserdruckleitung schneller vorangehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2371 2017 Die Vorlage OF 531/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 518/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Der Magistrat wird gebeten jeweils einen Verkehrsspiegel an folgenden Kreuzungen zu installieren: 1. Auf der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße "An der Kreuzheck, der den aus Osten kommenden Verkehr zeigt. 2. Auf der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße "Merziger Weg" der den aus Osten kommenden Verkehr zeigt. Begründung: Die oben genannten Kreuzungsbereiche sind aufgrund der Verkehrssituation nur schwer einzusehen, insbesondere für Fahrzeuge, die aus dem Merziger Weg oder An der Kreuzheck kommen und in die Rheinlandstraße einbiegen wollen, so dass es dort immer häufiger zu gefährlichen Situationen kommt. Mit der Installation der Verkehrsspiegel könnte die Gefahrensituation beim Abbiegen in die Rheinlandstraße deutlich reduziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2367 2017 Die Vorlage OF 518/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2017, OF 520/6 Betreff: Erneuerung der Spielplätze Im Heisenrath Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Wohnheim GmbH vorhat, die Spielplätze Im Heisenrath zu erneuern. Begründung: Einige Bewohnerinnen und Bewohner kamen auf die Antragsteller zu und bekundeten ihren Unmut gegenüber den Spielgeräten auf den Spielplätzen Im Heisenrath. Die Spielgeräte sind aufgrund von Verwitterung marode und instabil. Die Wohnheim GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass die Spielplätze wieder instand gesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 653 2017 Die Vorlage OF 520/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 431/6 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), Westerbachstraße, Oeserstraße, Rheinlandstraße, Stroofstraße (Tempo 30 Abschnitt) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen mit der neuen Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1910 2017 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 353/6 Betreff: Ortstermin zur Verkehrssituation im Tannenkopfweg Vorgang: OM 436/16 OBR 6; OM 437/16 OBR 6; OM 438/16 OBR 6; OM 439/16 OBR 6; OM 440/16 OBR 6; OM 441/16 OBR 6; OM 442/16 OBR 6; OM 443/16 OBR 6; ST 1570/16; ST 1573/16; ST 1579/16; ST 1580/16; ST 1581/16; ST 1623/16; ST 1637/16; ST 1703/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern, dem Ortsbeirat 6 und interessierten AnwohnerInnen einen Ortstermin im Bereich des Tannenkopfwegs durchzuführen. Dabei sollen Fragen zu den Ortsbeiratsanregungen OM 436, OM 437, OM 438, OM 439, OM 440, OM 441, OM 442 und OM 443 (alle von 2016) besprochen und geklärt werden. Als Treffpunkt wird die Kreuzung Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt vorgeschlagen. Begründung: In der 4. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 30.8.2016 verabschiedete der Ortsbeirat ein Bündel von Anträgen, die sich mit Verkehrsproblemen an verschiedenen Stellen des Tannenkopfwegs befassten. Inzwischen hat der Magistrat in unterschiedlichen Stellungnahmen auf diese Anregungen reagiert und dabei einen Teil der Vorschläge abgelehnt. Der Ortsbeirat würde nun gerne mit VertreterInnen der zuständigen Ämtern vor Ort über die Vorschläge sprechen und versuchen, offene Fragen zu den Antworten des Magistrats zu klären. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 436 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 437 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 438 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 439 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 440 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 441 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 442 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 443 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1573 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1580 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1581 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1623 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1703 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1510 2017 Die Vorlage OF 353/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Betreff: Haushalt 2017 Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen Vorgang: OA 1210/10 OBR 6; B 130/11; OA 2/11 OBR 6; B 382/11; OM 445/16 OBR 6; ST 1530/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die erforderlichen Mittel, für die Aufnahme des Gebiets rund um die Henriette-Fürth-Straße (s. OA 1210/2010, OA 2/2011 und B 130/2011) in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt", oder die erforderlichen Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße (s. OM445/2016 und ST1530/2016) sind in den Haushalt 2017 einzustellen. Begründung: Begründung: In dem genannten Quartier haben sich bisher viele freiwillige Helfer und die CARITAS zum Arbeitskreis Henriette-Fürth-Straße zusammengefunden und hauptsächlich ehrenamtlich Einiges angestoßen. Zum Beispiel wurde die Deutsche Annington -jetzt VONOVIA- dazu gebracht, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, um dort Beratungen für die Bewohner des Quartiers anbieten zu können. Aber auch die Sanierung vorhandener Spielflächen soll weiterhin vorangetrieben werden, da im Quartier besonders viele Kinder leben und nicht über ausreichend Spielmöglichkeiten verfügen. Da das beschriebene Quartier bisher nicht in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufgenommen werden konnte und auch keine Haushaltsmittel für eine hauptamtliche Kraft im Haushalt eingeplant waren, wird dies nun alternativ beantragt. Es bestehen weiterhin große Chancen, das Quartier durch diese Arbeit weiter aufzuwerten und den vielen Familien mit Kindern vor Ort zu helfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.10.2010, OA 1210 Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Anregung vom 03.05.2011, OA 2 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 445 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 68 2017 Die Vorlage OF 349/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Betreff: Modellprojekt Entschilderung Schwanheims Vorgang: OM 1382/12 OBR 6; ST 1769/12; OM 2572/13 OBR 6; ST 52/14; ST 929/14; OM 4438/15 OBR 6; ST 205/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Was ist aus dem Modellprojekt der ehemaligen schwarz-grünen Stadtregierung der Entschilderung Schwanheims geworden? 2. Wann soll auf dem letzten Teilstück der Rheinlandstraße (zwischen Bahnstraße und Geisenheimer Straße)Tempo 30 endlich eingeführt werden? Begründung: Seit Jahren wurde vom Ortsbeirat in seiner Mehrheit Tempo 30 in ganz Schwanheim mehrfach beschlossen. Der Beschluss Schwanheim in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln folgt dem Vorschlag des Magistrats in Schwanheim in einem Pilotversuch möglichst viele Verkehrsschilder wegfallen zu lassen. Dieses Pilotprojekt wurde dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2012 vom ehemaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer persönlich vorgestellt und von diesem selbst wurde der Ortsbeirat gebeten entsprechendes zu beschließen (s. a. ST 1769 vom 23.11.2012). Mit der OM 2572 2013 wurde der Bitte des Verkehrsdezernenten durch den Ortsbeirat gefolgt. Jedoch lässt die Umsetzung nun seit Jahren ohne Fortschritt auf sich warten. In der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016 (ST 205) war der Magistrat zuversichtlich noch im ersten Halbjahr eine Tempo-30-Zone in ganz Schwanheim umsetzen zu können. Das erste Halbjahr 2016 ist nun auch wieder vergangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2572 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 52 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 929 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 207 2016 Die Vorlage OF 239/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 45 entstanden aus Vorlage: OF 115/6 vom 21.07.2016 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die als Anlage beigefügten Vorschläge der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind schnellstmöglich interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats, der Stadtverordnetenversammlung und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern in einer Veranstaltung des Magistrats in Goldstein vorzustellen. In dieser Veranstaltung sollte es noch möglich sein, Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und diese in ein endgültiges Verkehrskonzept für Goldstein einfließen zu lassen. Begründung: Die Verkehrssituation in Goldstein kann nur als nicht befriedigend bezeichnet werden. Die Verkehrsberuhigung, wie sie seinerzeit als eine der ersten in Frankfurt im Tannenkopfweg umgesetzt wurde, führt zu erheblichen Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmer und ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Goldsteiner Bürgerinnen und Bürger haben sich in einer Bürgerinitiative gemeinsam mit der Siedlergemeinschaft zusammengefunden und ein neues Verkehrskonzept erarbeitet. Auf dieser Basis sollte ein neuer Versuch unternommen werden, die Verkehrsverhältnisse in Goldstein deutlich zu verbessern. Dies sollte aber in enger Abstimmung mit den politischen Gremien und den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Anlage Goldstein_Verkehrskonzept (ca. 3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 30 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 219 Bericht des Magistrats vom 23.02.2018, B 50 Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 280 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 637, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 121/6 Betreff: Schwanheim: Öffentliche Toilettenanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für Schwanheim eine öffentliche Toilette auf dem Grüngelände zwischen Straßenbahnschienen und der Rheinlandstraße eingerichtet werden kann. Alternativ sollte auch in Schwanheim ein adäquater Platz zu finden sein . Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage an der Endhaltestelle der Straßenbahn Linie 12 ist seit langem nicht mehr zugänglich. Sie entspricht wohl nicht mehr den heutigen Vorschriften, wir aber oft schmerzlich vermisst. An diesem Schwanheimer Knotenpunkt (Straßenbahnlinie 12; Buslinien 51, 78, 62 ) wird dringend eine Toilettenanlage benötigt. Hier ist oft nur der nahe gelegene Wald die letzte Rettung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 102 2016 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 149/6 Betreff: Goldstein: Hundewiese im Bereich der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den Abfallkörben entlang der Straße "Zur Frankenfurt" klappbare Deckel anzubringen um zu verhindern, dass Krähen und Elstern den Abfall weiträumig verteilen können. Begründung: Rund um die Abfallkörbe wird der Müll oft meterweit auf der Suche nach Essensresten durch Vögel verstreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 446 2016 Die Vorlage OF 149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Man könnte eine Straßenbahnlinie errichten um den Frankfurter Süden miteinander zu verbinden. Die Strecke könnte über Rheinlandstraße - Frankfurt Niederrad Bf - Triftstraße - Humperdinckstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Breslauer Straße - Südbhf/Schweizer Platz - Südbhf Vorplatz - Lokalbhf/Textorstr. - Balduinstraße - OF Stadtgrenze verlaufen.
An der beschriebenen Stelle wird ein Zebrastreifen als fehlend empfunden. Viele Kinder aus den umliegenden Kindergärten queren dort die Rheinlandstraße, wenn sie in den Wald wollen.
Unterstützer: 208
Reaktion der Stadt: Eine Querungshilfe oder Gehwegnasen sind im Hinblick auf die fehlende Breite der Straße und die notwendige Befahrbarkeit durch die Buslinien 51 und 62 nicht umsetzbar. Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) setzt voraus, dass der Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und die aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Zahlen an Fahrverkehr erreicht werden. Hier handelt es sich um 30 bis 50 Fußgänger_innen und 200 bis 300 KFZ in einer Stunde. Auf beiden Seiten der Straße muss eine Aufstellfläche vorhanden sein. In Höhe des Neunkircher Weges wäre ein FGÜ möglich. Die Rheinlandstraße liegt, in Höhe Völklinger Weg / Neunkircher Weg, in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In Tempo 30-Zonen sind FGÜ entbehrlich (Kap 2.1 Absatz 3 R-FGÜ). Um jedoch die besondere Situation – viele Kinder gehen dort in den Wald – zu beurteilen, wird eine Verkehrszählung beauftragt.
Weiter lesen auf FFM.DEAn und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
In den 70er Jahren hat man den Tannenkopfweg mit Pollern und Verkehrsinseln versehen, da gab es noch kein Goldstein-Süd und auch keine direkte Anbindung an Niederrad. Diese kleine Straße wird wahnsinnig hoch frequentiert und hält dem hohen Verkehrsaufkommen nicht mehr stand (Pöbeleien, Hupereien und über den Bürgersteig brettern sind noch das wenigste). Trotz Initiativen und Bemühungen finden wir Anlieger einfach kein Gehör! Bitte ändert dies endlich !!!
In Schwanheim gibt es zwei Brücken über die Uferstraße beide sind nicht für Radfahrer geeignet schon garnicht mit Kindern oder Anhänger bzw Lastenrad es gibt auch keine Ampel das wäre mal eine super Sache
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Unbedingt Blitzer in der Mauritiusstr. Würde sich für die Stadt garantiert rentieren. Am Tage wie bei Dunkelheit. Richtig gefährlich teilweise.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
August Euler errichtete 1912 östlich des Tränkwegs ganz in der Nähe des Hofguts Goldstein den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main. Heute steht auf dem Gelände ein Teil der Goldstein Siedlung und nichts erinnert mehr an den Flugplatz. Daher sollte auf dem Grünstreifen an der Zur Frankenfurt in Höhe des Tränkwegs eine Informationstafel aufgestellt werden, die über August Euler und den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main informiert.
August Euler errichtete 1912 östlich des Tränkwegs ganz in der Nähe des Hofguts Goldstein den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main. Heute steht auf dem Gelände ein Teil der Goldstein Siedlung und nichts erinnert mehr an den Flugplatz. Daher sollte auf dem Grünstreifen an der Zur Frankenfurt in Höhe des Tränkwegs eine Informationstafel aufgestellt werden, die über August Euler und den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main informiert.
Am Eingang der Alt Schwanheim sollte ein Kreisverkehr eingerichtet werde. Dies wäre eine große Aufwertung des Ortseingangs von Schwanheim, außerdem wäre dadurch die Rheinlandstraße in dem Bereich Verkehrsberuhigt und der Verkehr aus der Schwanheimer Bahnstraße würde besser abfließen. Hierfür wurden sogar schon Pläne erstellt, sie müssten jetzt nur noch umgesetzt werden.
Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.
Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.
Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<